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Globalisierung der Märkte
Im Zuge der Globalisierung der Märkte müssen sich Unternehmensberater auch
international vermarkten. Aus diesem Grund bietet freelancermap auch die
Möglichkeit, die Berater-Profile auf internationalen Landesplattform auszustellen.
Folgende Landesplattform stehen zur Zeit zur Verfügung:
Deutschland
Österreich
Schweiz
England
USA
Auch IT-Berater können
Freiberufler sein
Erkennt das Finanzamt Ihren
Status als Freiberufler an,
müssen Sie keine Gewerbesteuer
zahlen. Deshalb
macht es Sinn, sich diesen
Status möglichst zu sichern.
Es gibt bestimmte Katalogberufe,
in denen Sie nach Paragraph
18 EStG Freiberufler
sind, also beispielsweise als
Softwareentwickler, Ingenieur
oder Journalist. Wer
jedoch als PR-Berater firmiert
läuft Gefahr, den Status des
Freiberuflers zu verlieren.
Inzwischen ist jedoch rechtssicherheit
hergestellt: Sie
können beispielsweise als
Entwickler auch beratend
tätig sein, wenn Sie durch
klassische ingenieurmäßige
Vorgehensweise entwickeln,
also beim Kunden vor Ort
anpassen - unabhängig
davon, ob es sich um System-
oder Anwender-Software
handelt. Erlaubt sind
ebenfalls Schulung und
andere Tätigkeiten, die in
direktem Zusammenhang
damit stehen.
Impressum und verantwortlich gemäß § 6 MDStV:
freelancermap GmbH
Kühnehöfe 19
D-22761 Hamburg
Deutschland
Fon: +49-40-51312754
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Nico Flemming
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